Art. 1 32019D1144
Die folgenden Maßnahmen, die Gegenstand des vorliegenden Beschlusses sind und von Rumänien unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig durchgeführt wurden, stellen zusammen und getrennt voneinander staatliche Beihilfen dar:
die Nichtbeitreibung und weitere Anhäufung von Verbindlichkeiten zwischen September 2012 und Januar 2013;
die Unterstützung der Geschäftstätigkeiten von Oltchim durch weitere unbezahlte Lieferungen und die weitere Anhäufung von Schulden seit September 2012 durch CET Govora ohne geeignete Maßnahmen zum Schutz der Forderungen von CET Govora in dem Umfang, der zusammen mit Rumänien während der Einziehungsphase festzulegen ist;
der Schuldenerlass, dem die AAAS, die nationale Wasserbehörde, Salrom und die Electrica SA auf der Grundlage des Umstrukturierungsplans zustimmten, in Höhe des Gesamtbetrags von 1516598405 RON, zusammen mit dem in Artikel 1 Buchstabe a angegebenen Betrag.