Art. 1 32019D0115Der Betrag in Höhe von 317,387 Mio. EUR, den Spanien Correos unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV in Form von Ausgleichsleistungen für die Erfüllung…
Art. 2 32019D0115Die staatliche Beihilfe in Höhe von 752 840,50 EUR, die Spanien Correos unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV in Form einer Befreiung von der…
Art. 3 32019D0115Die staatliche Beihilfe in Höhe von 113 591,24 EUR, die Spanien Correos unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV in Form einer teilweisen Befreiung von der…
Art. 5 32019D0115Die staatlichen Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für Correos für die Zustellung von Wahlmaterial stellen bestehende Beihilfen im Sinne des Artikel 1…
Art. 3 32022D0459BESCHLUSS (EU) 2022/459 DER KOMMISSION vom 10. September 2021 über die von Dänemark und Schweden durchgeführten Staatlichen Beihilfen SA.49668 (2019/C) (ex 2017/FC) und SA.53403 (2019/C) (ex 2017/FC) zugunsten von PostNord AB und Post Danmark A/S (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 6568) (Nur der dänische und der schwedische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kapitalzuführung an Post Danmark durch die PostNord Group AB stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar.