Art. 1 32019D0115
Der Betrag in Höhe von 317,387 Mio. EUR, den Spanien Correos unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV in Form von Ausgleichsleistungen für die Erfüllung der Universaldienstverpflichtung nach dem Postgesetz von 1998 rechtswidrig gewährt hat, stellt eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar.Von dem im vorhergehenden Absatz genannten Betrag ist der Betrag in Höhe von 166,112 Mio. EUR mit dem Binnenmarkt unvereinbar, da er eine Überkompensation für Correos darstellt.