Beschluss (EU) 2019/115 der Kommission vom 10. Juli 2018 über die von Spanien durchgeführte staatliche Beihilfe SA.37977 (2016/C) (ex 2016/NN) zugunsten der Sociedad Estatal de Correos y Telégrafos, S.A. (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 4233) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 752840,50 EUR, die Spanien Correos unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV in Form einer Befreiung von der Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) rechtswidrig gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
Art. 2 32019D0115
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