Art. 1 32019D0117Der Standpunkt, der im Namen der Union im Gemeinsamen Rat im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung für die Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten…
Erwägungsgrund 12 32014D0394BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt in dem mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits eingesetzten Assoziationsrat hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Assoziationsrates und des Assoziationsausschusses, der Geschäftsordnung gemäß Titel X über Streitbeilegung sowie des Verhaltenskodex für Panelmitglieder und Vermittler, der Liste der Panelmitglieder und der Liste der Sachverständigen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung (2014/394/EU)
In Artikel 328 Absatz 1 wird festgelegt, dass der Assoziationsrat auf seiner ersten Sitzung die Geschäftsordnung und den Verhaltenskodex für die Streitbeilegung…
Erwägungsgrund 2 32014D0394BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt in dem mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits eingesetzten Assoziationsrat hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Assoziationsrates und des Assoziationsausschusses, der Geschäftsordnung gemäß Titel X über Streitbeilegung sowie des Verhaltenskodex für Panelmitglieder und Vermittler, der Liste der Panelmitglieder und der Liste der Sachverständigen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung (2014/394/EU)
Gemäß Artikel 328 Absatz 1 nimmt der Assoziationsrat auf seiner ersten Sitzung die Geschäftsordnung und den Verhaltenskodex für die Streitbeilegung gemäß Titel…
Erwägungsgrund 6 32014D0277BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses, der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex für die Schiedsrichter sowie der Aufstellung der Listen von Schiedsrichtern und der Liste von Sachverständigen sowie der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertretenden Standpunkt (2014/277/EU)
In Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe h und in Artikel 315 des Übereinkommens wird festgelegt, dass der Handelsausschuss auf seiner ersten Sitzung eine…
Erwägungsgrund 4 32019D0117Es ist zweckmäßig, den im Gemeinsamen Rat im Namen der Union in Bezug auf die Geschäftsordnung für die Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten und den…
Erwägungsgrund 1 32014D0277BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses, der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex für die Schiedsrichter sowie der Aufstellung der Listen von Schiedsrichtern und der Liste von Sachverständigen sowie der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertretenden Standpunkt (2014/277/EU)
Der Handelsausschuss legt auf seiner ersten Sitzung die Verfahrensordnung und den Verhaltenskodex für Schiedsrichter fest.