Erwägungsgrund 3 32019D1317
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss zur Festlegung der Liste der Schiedsrichter für die Union bindend sein wird.
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss zur Festlegung der Liste der Schiedsrichter für die Union bindend sein wird.