Erwägungsgrund 2 32019D1564
Ziele der geplanten Bürgerinitiative: „Der derzeitige EU-Rechtsrahmen kann missbräuchlich ausgelegt werden. Die Korruption politischer Eliten in neu beigetretenen Ländern könnte unter Umständen auch anderen Mitgliedstaaten nützen, und der relative Begriff „vorübergehend“ könnte unendlich ausgedehnt werden. Durch die Festlegung eines strengen Zeitrahmens werden direkte und indirekte Anreize für Korruption in den EU-Mitgliedstaaten vermieden. Der zur Kontrolle Bulgariens und Rumäniens bestehende Mechanismus ist beispielsweise ineffizient.“