Beschluss (EU) 2019/1564 der Kommission vom 4. September 2019 über die geplante Bürgerinitiative „Korruption in der EU an der Wurzel packen: Kein Geld für Länder, deren Justiz auch nach Fristablauf noch ineffizient ist“ (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 6387) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Die für die Bürgerinitiative erforderlichen Verfahren und Bedingungen sollten klar, einfach, benutzerfreundlich und dem Wesen der Bürgerinitiative angemessen sein, damit die Bürger zur Teilnahme ermutigt werden, und die Union nahbarer wird.
Erwägungsgrund 4 32019D1564
Erwägungsgrund 4 32019D1564Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen