Art. 2 32019D1578BESCHLUSS (EU) 2019/1578 DES RATES vom 20. September 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“, der mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzt wurde, zu der in Artikel 13.15 genannten Sachverständigengruppe zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D1577BESCHLUSS (EU) 2019/1577 DES RATES vom 16. September 2019 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D1581BESCHLUSS (EU) 2019/1581 DES RATES vom 16. September 2019 über die Einreichung von Vorschlägen im Namen der Europäischen Union zur Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (CMS) im Hinblick auf die 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D1179BESCHLUSS (EU) 2019/1179 DES RATES vom 8. Juli 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 02 04 77 03 — Vorbereitende Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D0299BESCHLUSS (EU) 2019/299 DES RATES vom 12. Februar 2019 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt zu bestimmten Haushalts- und Personalangelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D0389BESCHLUSS (EU) 2019/389 DES RATES vom 4. März 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFiR) und Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.