Erwägungsgrund 3 32018D1549
Am 24. Juli 2012 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit dem Königreich Norwegen, der Republik Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über eine Vereinbarung zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung dieser Länder an der Agentur aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union einerseits sowie dem Königreich Norwegen, der Republik Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein andererseits zur Beteiligung dieser Länder an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts am 15. Juni 2018 erfolgreich abgeschlossen.