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Der Ausschuss muss einen Beschluss erlassen, mit dem die Anhänge 1 und 2 des Abkommens geändert werden, um die numerischen Codes des Abkommens nach der jüngsten Überprüfung des Harmonisierten Systems zu aktualisieren, einen Fehler bei der jüngsten Anpassung des Anhangs 1 des Abkommens über die Zollzugeständnisse für ausgebeinte Schinken zu berichtigen und die Zollzugeständnisse, die die Schweiz 1996 für zum Verkauf bestimmtes Hunde- und Katzenfutter gewährt hat, in Anhang 1 des Abkommens aufzunehmen.
Die Parteien haben vereinbart, die Anhänge 1 und 2 des Abkommens infolge der jüngsten Überarbeitung des Harmonisierten Systems und eines Fehlers bei der…
Anhang 2 des Abkommens, angenommen mit dem Beschluss Nr. 3/2005 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen…
Durch den Beschluss Nr. 2/2008 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit…
In seiner Sitzung vom 5. Dezember 2019 soll der Gemeinsame Ausschuss einen Beschluss zur Änderung der Anhänge I und II des Abkommens annehmen.
Seit der letzten Änderung der Anlagen 1, 2, 3, 5, 6 und 10 des Anhangs 11 des Agrarabkommens durch den Beschluss Nr. 1/2013 des Gemischten Veterinärausschusses…
Dementsprechend muss der durch das Abkommen eingesetzte Gemischte Ausschuss einen Beschluss über die Ersetzung des Anhangs durch einen neuen Anhang fassen, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.