Beschluss (EU) 2019/1578 des Rates vom 20. September 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“, der mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzt wurde, zu der in Artikel 13.15 genannten Sachverständigengruppe zu vertretenden Standpunkts
Mit dem Beschluss Nr. 2/2012 vom 27. Juni 2012 legte der EU-Korea-Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ (im Folgenden „Ausschuss“) eine Liste von Sachverständigen fest, die als Mitglieder der Sachverständigengruppen für die Zwecke des Artikels 13.15 des Abkommens amtieren dürfen.
Erwägungsgrund 3 32019D1578
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