Erwägungsgrund 4 32019D1578
Am 30. Juli 2019 informierte die Republik Korea die Union darüber, dass sie die Namen mehrerer koreanischer Sachverständiger in der im Anhang des Beschlusses Nr. 2/2012 aufgestellten Sachverständigenliste ersetzen wolle. Um Rechtswirkungen zu entfalten, sollte die geänderte Sachverständigenliste dem Ausschuss so rasch wie möglich zur Genehmigung vorgelegt werden.