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Die Aufnahme der Art Tetrax tetrax in Anhang I des Übereinkommens und der Arten Tetrax tetrax, Galeorhinus galeus und Sphyrna zygaena in Anhang II des Übereinkommens ist wissenschaftlich fundiert und steht sowohl mit dem EU-Recht als auch mit der Verpflichtung der Europäischen Union zu internationaler Zusammenarbeit zum Schutz der biologischen Vielfalt im Einklang.
Die Union hat Vorschläge zur Aufnahme der Art Tetrax tetrax in Anhang I des Übereinkommens und der Art Galeorhinus galeus, Tetrax tetrax und Sphyrna zygaena in…
Die Aufnahme folgender Arten in Anhang II des Übereinkommens wird unterstützt: — Tetrax tetrax, — Galeorhinus galeus, — Sphyrna zygaena (weltweite Population),…
Änderungen von Anhang II des Übereinkommens zur Aufnahme der Arten Tetrax tetrax, Galeorhinus galeus und Sphyrna zygaena.
Die Änderungen zur Aufnahme von zehn Arten in Anhang II sowie ihre entsprechende Streichung in Anhang III, die von der siebzehnten Sitzung der Vertragsparteien…
Die folgenden Arten wurden von Anhang II in Anhang I des Übereinkommens übertragen und sollten entsprechend auch aus Anhang B gestrichen und in Anhang A der…
Die folgenden Arten wurden von Anhang II auf Anhang I des Übereinkommens übertragen: Trichechus senegalensis, Geochelone platynota, Chitra chitra, Chitra…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.