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Artikel 80 des Abkommens sieht vor, dass andere Pazifik-Inselstaaten, die Vertragspartei des Abkommens von Cotonou sind, oder Pazifikinseln, deren strukturelle Merkmale und wirtschaftliche und gesellschaftliche Lage mit denen der Länder vergleichbar sind, die Vertragspartei des Abkommens von Cotonou sind, dem Abkommen auf der Grundlage der Einreichung eines Marktzugangsangebots, das mit Artikel XXIV des GATT 1994 vereinbar ist, beitreten können. Am 5. Februar 2018 stellte der Unabhängige Staat Samoa (Samoa) bei den Vertragsparteien einen Beitrittsantrag und reichte ein Marktzugangsangebot ein, das mit Artikel XXIV des GATT 1994 vereinbar ist.
Am 5. Februar 2018 reichte der Unabhängige Staat Samoa (Samoa) bei den Vertragsparteien einen Beitrittsantrag und ein Marktzugangsangebot ein, das mit Artikel…
Artikel 80 des Abkommens sieht vor, dass die anderen Pazifik-Inselstaaten dem Abkommen beitreten können. Mit den Beschlüssen (EU) 2018/1908 und (EU) 2020/409…
In der sechsten Sitzung des Handelsausschusses am 24. Oktober 2018 haben Vertreter der Union und der Pazifik-Staaten eine Liste technischer Änderungen des…
Am 5. Februar 2018 legte Samoa dem Rat einen Beitrittsantrag zusammen mit einem Marktzugangsangebot vor.
Mit dem Beschluss (EU) 2018/1908 vom 6. Dezember 2018 hat der Rat den Beitrittsantrag Samoas gebilligt. Der Wortlaut des Marktzugangsangebots Samoas wurde dem…
Dem Beitritt Samoas zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits (im Folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.