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In der sechsten Sitzung des Handelsausschusses am 24. Oktober 2018 haben Vertreter der Union und der Pazifik-Staaten eine Liste technischer Änderungen des Abkommens erstellt, die erforderlich sind, um dem Beitritt Samoas zum Abkommen Rechnung zu tragen. Die Vertreter der Union und der Pazifik-Staaten kamen zu dem Schluss, dass diese Änderungen dazu führen würden, dass Samoa als Vertragspartei des Abkommens aufgenommen und sein Marktzugangsangebot in Anhang II des Abkommens hinzugefügt würde. Jedes Mal, wenn ein weiterer Pazifik-Inselstaat dem Abkommen beitritt, wären ähnliche Änderungen des Abkommens erforderlich.
In Anbetracht des Beitritts Samoas hat der Handelsausschuss das Abkommen überprüft und er empfiehlt den Vertragsparteien, technische Änderungen des Abkommens…
Auf der siebten Sitzung des Handelsausschusses am 24. Juli 2019 kann der Handelsausschuss gemäß Artikel 78 des Abkommens den Vertragsparteien empfehlen,…
In Artikel 13 des Abkommens ist vorgesehen, dass der Handelsausschuss Anhang II des Abkommens in jeder als geeignet erachteten Art und Weise einvernehmlich…
Mit dem Beschluss (EU) 2019/1707 hat der Rat den im Namen der Union im Handelsausschuss zu vertretenden Standpunkt zu diesen Änderungen festgelegt. Auf seiner…
Nach dem Beitritt Samoas und dem Beitritt der Salomonen muss Anhang II des Interims-Partnerschaftsabkommens geändert werden, um die Marktzugangsangebote dieser…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Handelsausschuss auf seiner siebten Sitzung im Hinblick auf die Empfehlung betreffend bestimmte Änderungen am…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.