Erwägungsgrund 5 32019D1707Der Handelsausschuss schlägt vor, ihm die Befugnis zu übertragen, Beschlüsse über alle technischen Änderungen des Abkommens, die nach dem Beitritt eines…
Erwägungsgrund 2 32020D2061BESCHLUSS (EU) 2020/2061 DES RATES vom 7. Dezember 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses und der Geschäftsordnung der Sonderausschüsse zu vertretenden Standpunkts
Mit Artikel 68 des Abkommens wird ein Handelsausschuss (im Folgenden Handelsausschuss „EU-Pazifik“) eingerichtet, der sich mit allen Angelegenheiten im…
Erwägungsgrund 4 32020D2060BESCHLUSS (EU) 2020/2060 DES RATES vom 7. Dezember 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss zu der Änderung des Abkommens zur Berücksichtigung des Beitritts des Unabhängigen Staates Samoa und des Beitritts der Salomonen zu dem Abkommen zu vertreten ist
Nach Artikel 68 des Abkommens befasst sich der Handelsausschuss mit allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Abkommens.
Erwägungsgrund 2 32019D1260BESCHLUSS (EU) 2019/1260 DES RATES vom 15. Juli 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Änderung der Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 des Anhangs 2-C des Abkommens zu vertreten ist
Mit Artikel 15.1 des Abkommens wird ein Handelsausschuss eingesetzt, der unter anderem in Fällen, die in diesem Abkommen ausdrücklich vorgesehen sind,…
Erwägungsgrund 3 32020D2061BESCHLUSS (EU) 2020/2061 DES RATES vom 7. Dezember 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses und der Geschäftsordnung der Sonderausschüsse zu vertretenden Standpunkts
Gemäß Artikel 68 des Abkommens gibt sich der Handelsausschuss „EU-Pazifik“ eine Geschäftsordnung und kann Sonderausschüsse einrichten, an die er nach Maßgabe…
Erwägungsgrund 4 32021D0779BESCHLUSS (EU) 2021/779 DES RATES vom 10. Mai 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Handelsausschuss des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien, Peru und Ecuador andererseits in Bezug auf die Änderung der Beschlüsse Nr. 1/2014, Nr. 2/2014, Nr. 3/2014, Nr. 4/2014 und Nr. 5/2014 des Handelsausschusses zur Berücksichtigung des Beitritts Ecuadors zum Handelsübereinkommen und zur Aktualisierung der darin enthaltenen Liste der Schiedsrichter und Sachverständigen für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertreten ist
Nach Artikel 13 Absatz 5 des Handelsübereinkommens kann der Handelsausschuss bei der Wahrnehmung der in Artikel 13 genannten Aufgaben jeden nach dem…