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Unter Berücksichtigung der internationalen Verpflichtungen der Union zur Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der biologischen Meeresressourcen wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates ein System zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei eingeführt. In der Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 der Kommission sind Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 festgelegt. Das System zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der IUU-Fischerei ist ein wichtiges Element der Gemeinsamen Fischereipolitik der Union und als solches ein wichtiges Ziel des allgemeinen öffentlichen Interesses der Union und der EU-Mitgliedstaaten.
Mit dieser Verordnung wird ein Union ssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei…
Um sicherzustellen, dass Maßnahmen der Union zur Erhaltung der Fischbestände wirksam und einheitlich sind, ist es von Bedeutung, dass die in der Verordnung (EG)…
Um die Einhaltung der GFP zu gewährleisten, wurden Rechtsvorschriften der Union zur Einführung von Kontroll-, Inspektions- und Durchsetzungsstrukturen auch für…
Da die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen,…
Um die Einhaltung der Gemeinsamen Fischereipolitik zu gewährleisten, sind Rechtsvorschriften der Union zur Einführung einer Kontroll-, Inspektions- und…
Um die Einhaltung der GFP zu gewährleisten, sind Unionsrechtsvorschriften zur Einführung einer Kontroll-, Inspektions- und Durchsetzungsregelung, einschließlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.