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Die Kommission ist die für die Datenverarbeitung Verantwortliche und wird über ihre für maritime Angelegenheiten und Fischerei zuständigen Dienststellen tätig, die für die Auswertungen und Verfahren in Bezug auf die IUU-Fischerei verantwortlich sind, die Mitgliedstaaten unterstützen und Informationen für Drittländer und internationale Organisationen über mutmaßliche IUU-Fischerei bereitstellen.
Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission mit, welche Behörden für die Koordinierung der Erfassung und Überprüfung von Angaben zu den Tätigkeiten der in diesem…
Für die Zwecke ihrer Auswertungen und Verfahren, der für die Mitgliedstaaten bereitgestellten Unterstützung und Informationen und der mit Drittländern oder…
Während der Auswertungen und Verfahren sowie für die Zwecke der gegenseitigen Amtshilfe gemäß Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 und den Artikeln 49,…
Die personenbezogenen Daten werden in einem gesicherten elektronischen oder physischen Umfeld gespeichert, um einen unberechtigten Zugriff oder eine…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1725, die im Rahmen von Auswertungen und Verfahren in Bezug…
Die Kommission übermittelt im Rahmen der bilateralen oder multilateralen Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen der Mitgliedstaaten oder von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.