Erwägungsgrund 25 32008R1005
Gibt es aufgrund der ermittelten Informationen hinreichende Gründe für die Annahme, dass unter der Flagge eines Drittlands fahrende Fischereifahrzeuge an IUU-Fischerei beteiligt waren und dass der zuständige Flaggenstaat nicht wirksam gegen solche IUU-Fischerei vorgegangen ist, so sollte die Kommission diese Schiffe auf die Liste der IUU-Schiffe der Gemeinschaft (im Folgenden „die Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe“) setzen.