Beschluss (EU) 2019/1912 des Rates vom 11. November 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union in der Erweiterten Kommission von Eurocontrol im Zusammenhang mit den Grundsätzen für die Festlegung der Kostengrundlage für Streckengebühren und die Berechnung der Gebührensätze sowie im Zusammenhang mit den Anwendungsbedingungen des Streckengebührensystems und den Zahlungsbedingungen zu vertreten ist
Ziel dieser Beschlüsse ist es, die fortdauernde Einhaltung von Unionsvorschriften im Bereich Verkehr sicherzustellen, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317. Daher sollte die Annahme der Beschlüsse unterstützt werden.
Erwägungsgrund 5 32019D1912
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