Erwägungsgrund 2 32016D0883
Das Alarmstufen-Sicherheitssystem für die Kommission, das mit dem Beschluss 2007/65/EG der Kommission eingeführt wurde, bedarf einer Überprüfung und Vereinfachung, damit eine flexiblere und wirksamere Reaktion auf Sicherheitsbedrohungen möglich ist.