Art. 1 Abs. 2 32019D1961BESCHLUSS (EU, Euratom) 1961/2019 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2019 über die Durchführungsbestimmungen für die Bearbeitung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET
Dieser Beschluss findet auf alle Dienststellen und Gebäude der Kommission Anwendung.
Art. 2 Abs. 3 32016D0883BESCHLUSS (EU, Euratom) 2016/883 DER KOMMISSION vom 31. Mai 2016 über Durchführungsbestimmungen für Standard-Sicherheitsmaßnahmen, Alarmstufen und Krisenmanagement in der Kommission gemäß Artikel 21 des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/443 über Sicherheit in der Kommission
Dieser Beschluss gilt für alle Dienststellen der Kommission und findet in allen Räumlichkeiten der Kommission innerhalb und außerhalb der Europäischen Union…
Erwägungsgrund 1 32019D1962Der Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 findet auf alle Dienststellen und Gebäude der Kommission Anwendung.
Art. 1 Abs. 2 32022D0640BESCHLUSS (EU) 2022/640 DER KOMMISSION vom 7. April 2022 mit Durchführungsbestimmungen zu den Rollen und Zuständigkeiten der wichtigsten Sicherheitsakteure
Dieser Beschluss findet auf alle Kommissionsdienststellen und in allen Räumlichkeiten der Kommission Anwendung.
Erwägungsgrund 1 32019D1961BESCHLUSS (EU, Euratom) 1961/2019 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2019 über die Durchführungsbestimmungen für die Bearbeitung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder SECRET UE/EU SECRET
Der Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 findet auf alle Dienststellen und Gebäude der Kommission Anwendung.