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Zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED darf Zugang gewährt werden, wenn
festgestellt wurde, dass die betreffende Person Zugang zu bestimmten als RESTREINT UE/EU RESTRICTED eingestuften Verschlusssachen haben muss, um eine berufliche Funktion oder Aufgabe für die Europäische Kommission wahrzunehmen,
die Person über die Vorschriften und die einschlägigen Sicherheitsnormen und -richtlinien für den Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED belehrt wurde, und
die Person ihre Verantwortung für den Schutz der betreffenden Verschlusssachen anerkannt hat.
Praktikanten der Kommission werden keine Aufgaben zugewiesen, für die sie Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED benötigen.
Bei anderen Personalkategorien wird der Zugang nach Maßgabe der im Anhang beigefügten Tabelle verweigert oder gestattet.
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