Art. 17 32021D0259BESCHLUSS (EU, Euratom) 2021/259 DER KOMMISSION vom 10. Februar 2021 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen über den Geheimschutz in der Wirtschaft in Bezug auf als Verschlusssache eingestufte Finanzhilfen
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 9 32019D0165BESCHLUSS (EU) 2019/165 DER KOMMISSION vom 1. Februar 2019 zur Festlegung interner Vorschriften über die Mitteilung von Informationen an betroffene Personen und die Beschränkung bestimmter Datenschutzrechte der betroffenen Personen durch die Kommission im Rahmen von Verwaltungsuntersuchungen, Vor-, Disziplinar- und Aussetzungsverfahren
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 4 32016D0019BESCHLUSS (EU) 2016/1162 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 30. Juni 2016 über die Offenlegung vertraulicher Informationen bei strafrechtlichen Ermittlungen (EZB/2016/19)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 43 32019D1962BESCHLUSS (EU, Euratom) 2019/1962 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2019 über die Durchführungsbestimmungen für die Bearbeitung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023D0616BESCHLUSS (EU) 2023/616 DER KOMMISSION vom 17. März 2023 zur Änderung des Beschlusses 2005/37/EG hinsichtlich der Aufgaben des Europäischen technischen und wissenschaftlichen Zentrums (ETSC)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.