Erwägungsgrund 4 32016D0019
Neben der Offenlegung vertraulicher Informationen im Zusammenhang mit den Aufgaben, die der EZB durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 übertragen wurden, einschließlich Informationen, die den NCAs bei der Unterstützung der EZB bei der Ausübung der Aufgaben der EZB nach dieser Verordnung zur Verfügung stehen, können diese Bedingungen grundsätzlich auch auf die Offenlegung vertraulicher Informationen über die Geldpolitik und andere Aufgaben im Rahmen des ESZB/Eurosystems Anwendung finden.