Art. 7 Abs. 2 Buchst. a 32014L0023RICHTLINIE 2014/23/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (Text von Bedeutung für den EWR)
Vergabeverfahren mit einem vorherigen Aufruf zum Wettbewerb gemäß der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie…
Art. 22 Abs. 3 Buchst. b 32014L0023RICHTLINIE 2014/23/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (Text von Bedeutung für den EWR)
die Konzession wird gemäß der Richtlinie 2014/24/EU vergeben, wenn eine der Tätigkeiten, für die sie bestimmt ist, dieser Richtlinie unterliegt und die andere…
Art. 47 Nr. 5 Buchst. a Ziff. ii 32014L0023RICHTLINIE 2014/23/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (Text von Bedeutung für den EWR)
in Buchstabe b werden die Worte „Richtlinie 2004/17/EG“ ersetzt durch die Worte „Richtlinie 2014/25/EU oder Richtlinie 2014/23/EU“;
Art. 30 Abs. 5 32019L0882RICHTLINIE (EU) 2019/882 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Artikel findet keine Anwendung auf Vergabeverfahren, die der Richtlinie 2014/24/EU oder der Richtlinie 2014/25/EU unterliegen.