Erwägungsgrund 3 32019D0002
Ferner beschloss der Marktinfrastrukturrat in dieser Sitzung, dass die Banca d'Italia für das Auswahlverfahren als operativer Arm des Eurosystems handeln soll. Er entschied ebenfalls, dass der Marktinfrastrukturrat für die Benennung der Mitglieder des Auswahlausschusses verantwortlich ist, da die Zentralbanken des Eurosystems für die Auswahlkriterien verantwortlich sind und dafür haften, ebenso wie für das Ergebnis der auf den Auswahlkriterien basierenden Entscheidung des Auswahlausschusses. Die Banca d'Italia ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Auswahlverfahrens verantwortlich, wobei ihre besondere Haftung hinsichtlich des Auswahlverfahrens von der Haftung der bereitstellenden NZBen aus der Level 2-Level 3-Vereinbarung unabhängig ist.