Erwägungsgrund 4 32019D2036
Am 4. Juli 2019 hat die ICAO das Rundschreiben AS8/2.1-19/48 herausgegeben, mit dem sie den ICAO-Mitgliedstaaten mitteilt, dass der vorgeschlagene Änderungsantrag 17 zu Anhang 17 („Luftsicherheit“) des Abkommens von Chicago (im Folgenden „Anhang 17“) dem ICAO-Rat zur Annahme auf seiner 218. Tagung vom 18. bis zum 29. November 2019 vorgelegt werden und voraussichtlich im Juli 2020 in Kraft treten soll. Änderungsantrag 17 zu Anhang 17 umfasst neue oder überarbeitete Bestimmungen zu Schwachstellenbeurteilungen, dem Informationsaustausch zwischen Staaten und Interessenträgern, Ausbildungsprogrammen und Zertifizierungssystemen, der Zugangskontrolle und der Personalkontrolle sowie sonstige redaktionelle Änderungen. Das Rundschreiben AS8/2.1-19/48 leitete die Phase der Konsultation der ICAO-Mitgliedstaaten zu Änderungsantrag 17 zu Anhang 17 ein, die bis zum 4. Oktober 2019 dauerte.