Beschluss (EU) 2019/2036 des Rates vom 25. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bezüglich Änderungsantrag 17 zu Anhang 17 („Luftsicherheit“) des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertreten ist
Daher sollte der von der Union im ICAO-Rat zu vertretende Standpunkt so lauten, wie im Anhang dieses Beschlusses festgelegt, und er sollte von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder des ICAO-Rates sind, gemeinsam vorgetragen werden —
Erwägungsgrund 7 32019D2036
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