Art. 2 32023D2079BESCHLUSS (EU) 2023/2079 DES RATES vom 18. September 2023 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über gewisse Bestimmungen in Abkommen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Japan über Flugdienste
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 6 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Art. 3 32017D2270BESCHLUSS (EU) 2017/2270 DES RATES vom 9. Oktober 2017 über den Abschluss des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 63 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Art. 2 32017D2456BESCHLUSS (EU) 2017/2456 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Demokratischen Volksrepublik Algerien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Art. 3 32017D2414BESCHLUSS (EU) 2017/2414 DES RATES vom 25. September 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 57 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Art. 2 32019D0267BESCHLUSS (EU) 2019/267 DES RATES vom 12. Februar 2019 über den Abschluss der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Albanien
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 12 Absatz 1 der Vereinbarung vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.