Erwägungsgrund 11 32019D2107
Die Union hat mit der Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates gemeinsame Vorschriften für PNR-Daten erlassen; deren Anwendungsbereich überschneidet sich in großen Teilen mit dem von den geplanten neuen Richtlinien und Empfehlungen abgedeckten Bereich. Die Richtlinie (EU) 2016/681 umfasst insbesondere ein flächendeckendes Regelwerk zum Schutz der Grundrechte auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Übermittlung von PNR-Daten durch Fluggesellschaften an die Mitgliedstaaten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität.