Erwägungsgrund 13 32019D2107
Es ist zweckmäßig, den im ICAO-Rat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da künftige Richtlinien und Empfehlungen im Bereich der PNR-Daten, insbesondere Änderungen des Anhangs 9 („Erleichterungen“) Kapitel 9 des Abkommens von Chicago, den Inhalt des Unionsrechts, insbesondere die Richtlinie (EU) 2016/681 und die bestehenden internationalen Abkommen zu PNR-Daten, maßgeblich beeinflussen werden. Gemäß der Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit müssen die Mitgliedstaaten der Union diesen Standpunkt bei sämtlichen Beratungen zur Ausarbeitung der Richtlinien und Empfehlungen im Rahmen der ICAO vertreten.