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Der Missionsleiter übernimmt die Verantwortung für die EUAM RCA im Einsatzgebiet und übt die Anordnung- und Kontrollbefugnis im Einsatzgebiet aus. Der Missionsleiter untersteht unmittelbar dem Zivilen Operationskommandeur und leistet dessen Weisungen Folge.
Der Missionsleiter vertritt die EUAM RCA in seinem Zuständigkeitsbereich nach außen.
Der Missionsleiter trägt die administrative und logistische Verantwortung für die EUAM RCA, einschließlich der Verantwortung für die der EUAM RCA zur Verfügung gestellten Einsatzmittel, Ressourcen und Informationen. Der Missionsleiter kann unter seiner Gesamtverantwortung Mitgliedern des Personals der EUAM RCA Verwaltungsaufgaben in Personal- und Finanzangelegenheiten übertragen.
Der Missionsleiter übt die Disziplinargewalt über das Personal der EUAM RCA aus. Für abgeordnetes Personal liegt die Zuständigkeit für Disziplinarmaßnahmen bei den nationalen Behörden des abordnenden Staates nach Maßgabe der nationalen Vorschriften oder bei dem betreffenden Organ der Union bzwbeim EAD.
Der Missionsleiter stellt eine angemessene Außenwirkung der EUAM RCA sicher.
Der Missionsleiter erhält unbeschadet der Anordnungskette vom Leiter der EU‐Delegation in der Zentralafrikanischen Republik vor Ort politische Handlungsempfehlungen.
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