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Der Missionsleiter übernimmt die Verantwortung für die Mission im Einsatzgebiet und übt die Anordnung- und Kontrollbefugnis im Einsatzgebiet aus. Der Missionsleiter untersteht unmittelbar dem Zivilen Operationskommandeur und leistet dessen Weisungen Folge.
Der Missionsleiter vertritt die Mission in seinem Zuständigkeitsbereich nach außen.
Der Missionsleiter trägt die administrative und logistische Verantwortung für die Mission, einschließlich der Verantwortung für die der Mission zur Verfügung gestellten Einsatzmittel, Ressourcen und Informationen. Er kann Aufgaben der Personal- und Finanzverwaltung an Angehörige des Personals der Mission delegieren, wobei die Gesamtverantwortung jedoch bei ihm verbleibt.
Der Missionsleiter übt die Disziplinargewalt über das Personal der Mission aus. Für abgeordnetes Personal liegt die Zuständigkeit für Disziplinarmaßnahmen bei den nationalen Behörden des abordnenden Staates nach Maßgabe der nationalen Vorschriften oder bei dem betreffenden Organ der Union bzw. beim EAD.
Der Missionsleiter sorgt für eine angemessene Außenwirkung der Mission.
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