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Der Missionsleiter übernimmt die Verantwortung für die EUAM Ukraine im Einsatzgebiet und übt die Anordnungs- und Kontrollbefugnis im Einsatzgebiet aus. Er untersteht unmittelbar dem Zivilen Operationskommandeur und leistet dessen Weisungen Folge.
Der Missionsleiter vertritt die EUAM Ukraine in seinem Zuständigkeitsbereich nach außen. Der Missionsleiter kann unter seiner Gesamtverantwortung Mitgliedern des Personals der EUAM Ukraine Verwaltungsaufgaben in Personal- und Finanzangelegenheiten übertragen.
Der Missionsleiter trägt die administrative und logistische Verantwortung für die EUAM Ukraine, die sich auch auf die Mission zur Verfügung gestellten Einsatzmittel, Ressourcen und Informationen erstreckt.
Der Missionsleiter übt die Disziplinargewalt über das Personal aus. Für abgeordnetes Personal liegt die Zuständigkeit für Disziplinarmaßnahmen bei der jeweiligen nationalen Behörde, in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften, bei dem betreffenden Organ der Union oder beim EAD.
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