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Die Union sollte nur die Annahme eines Beschlusses auf der COP3 befürworten, der mit dem Besitzstand der Union im Einklang steht. Der vorgeschlagene Beschluss sollte daher nur befürwortet werden, sofern seine Bestimmungen über den schrittweisen Verzicht auf die Verwendung von Dentalamalgam für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen sowie von Zähnen von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden betroffen sind —
Ab dem 1. Juli 2018 darf Dentalamalgam nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder…
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber (im Folgenden…
Gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates über Quecksilber darf seit dem 1. Juli 2018 Dentalamalgam in…
Der vorgeschlagene Beschluss sieht ein Verbot der Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von Dentalamalgam für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen sowie von…
Die Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam ist die häufigste Form der Verwendung von Quecksilber in der Union und eine erhebliche…
Zudem ist in Artikel 10 Absätze 1, 4 und 6 der Verordnung (EU) 2017/852 geregelt, dass Dentalamalgam in der Union nur noch in vordosierter, verkapselter Form…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.