Erwägungsgrund 10 32017R0852
Weitere Maßnahmen der Union, die über die Anforderungen des Übereinkommens hinausgehen, wären richtungsweisend, was quecksilberfreie Produkte und Prozesse anbelangt, wie beispielsweise schon die Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates.