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Gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates über Quecksilber darf seit dem 1. Juli 2018 Dentalamalgam in der Union nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen sowie von Zähnen von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden verwendet werden, während gemäß Artikel 19 der Verordnung die Kommission eine Bewertung vornimmt und dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. Juni 2020 einen Bericht dazu vorlegt, ob es möglich ist, die Verwendung von Dentalamalgam auf lange Sicht und vorzugsweise bis 2030 schrittweise auslaufen zu lassen.
es möglich ist, die Verwendung von Dentalamalgam auf lange Sicht und vorzugsweise bis 2030 schrittweise auslaufen zu lassen, wobei den nationalen Plänen gemäß…
Der vorgeschlagene Beschluss sieht ein Verbot der Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von Dentalamalgam für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen sowie von…
Die Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam ist die häufigste Form der Verwendung von Quecksilber in der Union und eine erhebliche…
Die Union sollte nur die Annahme eines Beschlusses auf der COP3 befürworten, der mit dem Besitzstand der Union im Einklang steht. Der vorgeschlagene Beschluss…
Zudem ist in Artikel 10 Absätze 1, 4 und 6 der Verordnung (EU) 2017/852 geregelt, dass Dentalamalgam in der Union nur noch in vordosierter, verkapselter Form…
Die Union schlägt vor, folgende Einträge in Anlage A Teil I einzufügen: mit Quecksilber versetzte Produkte Datum, nach dem Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.