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Der vorgeschlagene Beschluss sieht ein Verbot der Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von Dentalamalgam für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen sowie von Zähnen von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden ab dem Jahr 2022 vor. Gemäß dem vorgeschlagenen Beschluss soll das Verbot der Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von Dentalamalgam ab 2025 auf alle anderen Verwendungen ausgeweitet werden, es sei denn, es sind keine quecksilberfreien Alternativen verfügbar. Der vorgeschlagene Beschluss sieht die Änderung der Anlage A des Übereinkommens vor, um diese Verbote darin umzusetzen.
Ab dem 1. Januar 2025 ist die Ausfuhr von Dentalamalgam verboten. Ab dem 1. Juli 2026 sind die Einfuhr und Herstellung von Dentalamalgam verboten. Abweichend…
es möglich ist, die Verwendung von Dentalamalgam auf lange Sicht und vorzugsweise bis 2030 schrittweise auslaufen zu lassen, wobei den nationalen Plänen gemäß…
Gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates über Quecksilber darf seit dem 1. Juli 2018 Dentalamalgam in…
Die Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam ist die häufigste Form der Verwendung von Quecksilber in der Union und eine erhebliche…
Die Union sollte nur die Annahme eines Beschlusses auf der COP3 befürworten, der mit dem Besitzstand der Union im Einklang steht. Der vorgeschlagene Beschluss…
Die Union schlägt vor, folgende Einträge in Anlage A Teil I einzufügen: mit Quecksilber versetzte Produkte Datum, nach dem Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.