Erwägungsgrund 1 32019D2150
Das Internationale Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1262/84 des Rates angenommen.
Das Internationale Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1262/84 des Rates angenommen.