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Der im Namen der Union auf der 39. Tagung des Exekutivorgans des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (im Folgenden „39. Tagung des Exekutivorgans“) zu vertretende Standpunkt ist der folgende:
Der von den Vereinigten Staaten von Amerika vorgelegte Vorschlag zur Änderung des Anhangs VII des Protokolls zur Verlängerung der flexiblen Fristen von 2019 auf 2024 wird unterstützt.
Falls die auf der 39. Tagung des Exekutivorgans anwesenden Vertragsparteien aus Osteuropa, der Kaukasusregion und Zentralasien angeben, dass der Vorschlag zur Änderung des Artikels 3a des Protokolls, die flexiblen Fristen von 2019 auf 2024 und von 2022 auf 2030 zu verlängern nützlich ist, wird der von den Vereinigten Staaten von Amerika vorgelegte Vorschlag zur Änderung dieses Artikels unterstützt.
Ist die Bedingung gemäß Buchstabe b des vorliegenden Artikels jedoch nicht erfüllt, werden die Vereinigten Staaten von Amerika aufgefordert, den Vorschlag zur Änderung des Artikels 3a des Protokolls zurückzuziehen.
Ziehen die Vereinigten Staaten von Amerika den Vorschlag zur Änderung des Artikels 3a des Protokolls nach einer Aufforderung nach Buchstabe c des vorliegenden Artikels nicht zurück, kann die Union Einwände gegen den Vorschlag erheben.
Auf seiner 39. Tagung vom 9. bis 13. Dezember 2019 wird das Exekutivorgan über die Annahme der von den Vereinigten Staaten von Amerika vorgeschlagenen…
Der Standpunkt der Union auf der 39. Tagung des Exekutivorgans sollte darin bestehen, den Vorschlag zur Änderung des Anhangs VII des Protokolls zu unterstützen.
Gemäß Artikel 13a des Protokolls können die auf einer Tagung des Exekutivorgans des Übereinkommens (im Folgenden „Exekutivorgan“) anwesenden Vertragsparteien…
Die Union legt die im Anhang dieses Beschlusses festgelegten Vorschläge zur Änderung der Anlagen A und B des Übereinkommens vor. Die Kommission leitet diese…
Für die Zwecke des Artikels 270 Absatz 2 Satz 1 des Abkommens wird die Kommission ermächtigt, den Standpunkt der Europäischen Union zu Änderungen des Anhangs XI…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.