Beschluss (EU) 2021/270 des Rates vom 25. Januar 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32021D0270
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