Erwägungsgrund 3 32019D2207
Das Protokoll wurde 2012 durch die Annahme der Beschlüsse 2012/1 und 2012/2 auf der 30. Tagung des Exekutivorgans des Übereinkommens durch die anwesenden Vertragsparteien geändert. Die in dem Beschluss 2012/1 enthaltenen Änderungen sind auf der Grundlage des in dem Protokoll vorgesehenen beschleunigten Verfahrens in Kraft getreten und wirksam geworden. Die in dem Beschluss 2012/2 enthaltene Änderung muss von den Vertragsparteien angenommen werden und wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2017/1757 des Rates genehmigt. Die Änderung trat am 7. Oktober 2019 in Kraft.