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Maßgebende Einheit für die Anwendung dieses Protokolls ist das bestimmte Erzeugnis, das als maßgebende Einheit für die Einreihung in die Position des Harmonisierten Systems angesehen wird. Daraus ergibt sich,
dass jede Gruppe oder Zusammenstellung von Erzeugnissen, die nach dem Harmonisierten System in eine einzige Position eingereiht wird, als Ganzes die maßgebende Einheit darstellt;
dass bei einer Sendung mit gleichen Erzeugnissen, die in dieselbe Position des Harmonisierten Systems eingereiht werden, bei der Anwendung der Bestimmungen dieses Protokolls jedes einzelne Erzeugnis betrachtet werden muss.
Werden Umschließungen nach der Allgemeinen Vorschrift 5 des Harmonisierten Systems zusammen mit dem darin enthaltenen Erzeugnis eingereiht, so werden sie für die Bestimmung des Ursprungs mit eingereiht.
1. Maßgebende Einheit für die Anwendung dieses Protokolls ist das einzelne Erzeugnis, das für die Einreihung in die Nomenklatur des Harmonisierten Systems als…
dass jede Gruppe oder Zusammenstellung von Erzeugnissen, die nach dem Harmonisierten System in eine einzige Position eingereiht wird, als Ganzes die maßgebende…
Diese Richtlinie gilt für a) Geräte, wie sie in Absatz 2 definiert sind; b) Maßeinheiten, die Harmonisierung der Methoden der Messung und der messtechnischen…
Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge, die mit Geräten, Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen geliefert werden, werden mit diesen zusammen als Einheit angesehen,…
Sowohl die Beobachtungseinheiten als auch die Analyseeinheiten werden so definiert, daß prioritär für jeden Mitgliedstaat Daten erstellt und die Daten der…
Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge, die mit Geräten, Maschinen oder Fahrzeugen geliefert werden, werden mit diesen zusammen als Einheit angesehen, wenn sie als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.