Beschluss (EU) 2019/222 des Rates vom 20. Dezember 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Verlängerung des Aktionsplans EU-Palästinensische Behörde zu vertreten ist
Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass der derzeitige Aktionsplan für die EU und die Palästinensische Behörde (EU-PA Aktionsplan) weiterhin die privilegierte Partnerschaft zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde widerspiegelt und die Umsetzung des Interimsassoziationsabkommens unterstützt.
Erwägungsgrund 2 32019D0222
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