Erwägungsgrund 3 32019D0222
Nach Artikel 63 des Interimsassoziationsabkommens kann der Gemischte Ausschuss Beschlüsse fassen und geeignete Empfehlungen aussprechen.
Nach Artikel 63 des Interimsassoziationsabkommens kann der Gemischte Ausschuss Beschlüsse fassen und geeignete Empfehlungen aussprechen.