Beschluss (EU) 2019/222 des Rates vom 20. Dezember 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Verlängerung des Aktionsplans EU-Palästinensische Behörde zu vertreten ist
Die Verlängerung des EU-PA Aktionsplans um drei Jahre gibt den Vertragsparteien in vollem Umfang Gelegenheit, ihre Zusammenarbeit in den kommenden Jahren weiter voranzubringen, einschließlich im Rahmen einer möglichen Verhandlung von Prioritäten der Partnerschaft —
Erwägungsgrund 6 32019D0222
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