Art. 2 32019D0052BESCHLUSS (EU) 2019/52 DES RATES vom 20. Dezember 2018 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine Vereinbarung zur Änderung des bestehenden Zollkontingents für Geflügelfleisch und Geflügelfleischzubereitungen und zur Änderung der bestehenden Zollregelung für andere Geflügelteile, wie in Anhang I-A zu Kapitel 1 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits festgelegt
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 2 32022D1527BESCHLUSS (EU) 2022/1527 DES RATES vom 9. September 2022 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Neuseeland über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme Neuseelands an Programmen der Union und über die Assoziierung Neuseelands mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 2 32022D1311BESCHLUSS (EU) 2022/1311 DES RATES vom 17. Juni 2022 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Königreich Norwegen zur Änderung der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 2 32022D1526BESCHLUSS (EU) 2022/1526 DES RATES vom 9. September 2022 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Kanada über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme Kanadas an Programmen der Union und über die Assoziierung Kanadas mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32022D2490BESCHLUSS (EU) 2022/2490 DES RATES vom 8. Dezember 2022 über die Ermächtigung der Europäischen Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Aufnahme von Verhandlungen über ein umfassendes Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32022D0442BESCHLUSS (EU) 2022/442 DES RATES vom 21. Februar 2022 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein im Hinblick auf den Abschluss von Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union und diesen Staaten über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.