Erwägungsgrund 2 32019D0052
Seit Mitte 2016 wird unter den KN-Codes 02071370 („andere Teile, frisch oder gekühlt“) und 02071470 („andere Teile, gefroren“) eine neue Art von Geflügelteilen aus der Ukraine in die Union eingeführt. Diese Einfuhren sind stark gestiegen und lagen in den ersten sechs Monaten des Jahres 2018 bei 25000 Tonnen. Nach dem Assoziierungsabkommen können diese Einfuhren zum Zollsatz null ohne mengenmäßige Beschränkungen auf den Unionsmarkt gebracht werden.